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10. Juni 2020

Diskriminierung per Verordnung

Diskriminierung per Verordnung

Niedersächsische Verordnung zum Infektionsschutz schießt über das Ziel hinaus

Emden. Die neue „Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus“, die am 6 Juni in Kraft getreten ist, setzt in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens die Lockerungen restriktiver Schutzmaßnahmen infolge der Corona-Pandemie für Niedersachsen fort. Sei es die Möglichkeit für öffentliche Veranstaltungen (bis zu 250 Personen), der erweiterte Betrieb für Sportveranstaltungen, Fitnessstudios sowie die weitere Öffnung des Schulbetriebes.

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