Skip to main content
29. August 2022

Arbeitsassistenz der obw – Hilfe im Arbeitsalltag

Arbeitsassistenz der obw – Hilfe im Arbeitsalltag

Unsere Arbeitsassistenz ermöglicht Menschen mit einer körperlichen Beeinträchtigung Teilhabe am Arbeitsleben. Mithilfe der Assistenzleistung können sie ihrer selbst gewählten Arbeit in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis weitestgehend uneingeschränkt nachgehen.

Arbeitsassistenz im Dienstleistungsmodell vs. Arbeitgebermodell

Das Angebot der Arbeitsassistenz gibt es bei der obw seit mehreren Jahren. Es handelt sich um das sogenanntes „Dienstleistungsmodell“. Dem gegenüber steht das „Arbeitgebermodell“. Wir erklären den Unterschied:

Im „Arbeitgebermodell“ beschäftigt der Mensch mit körperlicher Beeinträchtigung und Anspruch auf Arbeitsassistenz seine Assistenz selbst – mit allen Rechten und Pflichten eines Arbeitgebers. Dazu gehören z. B. die Anmeldung bei den Sozialversicherungsträgern, das Abführung der jeweiligen Beiträge, Gehaltsabrechnung, Gehaltszahlung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Gewährung von Urlaub etc.

Im „Dienstleistungsmodell“, wie wir es bei der obw anbieten, unterstützen wir Kunden bei der Personalsuche bzw. bei der Auswahl mit all unserer Erfahrung:

Wir achten zunächst einmal darauf, dass die „Chemie“ zwischen Kunde/Kundin und Arbeitsassistenz stimmt – das ist die Grundvoraussetzung. Die Arbeitsassistenz ist bei der obw angestellt, was verschiedene Vorteile mit sich bringt:

Im Krankheitsfall oder in Urlaubszeiten stellen wir Ersatz, damit die Assistenzleistung zu jeder Zeit im vereinbarten Umfang gewährleistet ist. Die obw ist als Arbeitgeberin Ansprechpartnerin für die Assistenzkraft und für beide Seiten regelt der Arbeitsvertrag sämtliche Rechte und Pflichten. Dadurch wir die obw als Dienstleister der Vertragspartner des Kunden / der Kundin, wodurch weniger organisatorischer Aufwand für ihn/sie entsteht.

Im Dienstleistermodell ist die Arbeitsassistenz bei der obw angestellt.

Was bedeutet Arbeitsassistenz im Einzelnen?

Unsere Arbeitsassistenzen übernehmen die berufsbezogenen Tätigkeiten, die für Menschen ohne körperliche Beeinträchtigung „ganz normal“ sind.  Es sind Dinge, über die die meisten Menschen nicht nachdenken – wie z. B. den Einsatz unserer Augen, unseres Seh-Sinns.

Ein ganz konkretes Beispiel: Für erblindete Menschen sind unsere Arbeitsassistenzen „die Augen“. Sie lesen beispielsweise Berichte, Anfragen und Verträge vor. Somit wird der Seh-Sinn von der Assistenz wahrgenommen und mündlich für den Kunden / die Kundin übersetzt.

Auch in Terminen ist es oft wichtig, nicht nur zu hören. Zu unserer uneingeschränkten Kommunikation gehört ebenso die nonverbale Kommunikation, die wir durch Körpersprache und Gestik zum Ausdruck bringen. Sie sagt oft noch mehr als das gesprochene Wort. Auch hier „leiht“ die Assistenz ihre visuelle Wahrnehmung bzw. bringt diese zum Ausdruck.

Sicherlich ist dies immer eine subjektive, einzelne Wahrnehmung. Der Kunde / die Kundin entscheidet, ob er/sie der Schilderung unserer Arbeitsassistenz folgt oder sich ausschließlich auf den eigenen Eindruck im Gespräch verlassen möchte. In diesem Fall würde er/sie ausschließlich seiner/ihrer auditiven Wahrnehmung vertrauen, um sich eine Meinung zu bilden und auch Entscheidungen zu treffen.

Das ist der entscheidende Punkt: Die Arbeitsassistenz ist „Hilfsmittel“ und neutraler Vermittler – kein Entscheider. 

Ein weiteres Beispiel für Arbeitsassistenz kann sein, dass ein Mensch mit Spastik und einhergehender Bewegungseinschränkung der Arme oder Hände Hilfe beim Greifen benötigt – beispielsweise beim Umblättern von Seiten eines Buches, eines Scripts oder bei der Ablage von Dokumenten. Diese Aufgabe übernimmt dann ebenfalls die Arbeitsassistenz. Genauso kann die Wegbegleitung zu Außenterminen teil der Assistensleistung sein.

Manche Menschen mit Behinderung brauchen Assistenz bei der Ablage von Dokumenten

Wer hat Anspruch auf eine Arbeitsassistenz und an wen kann ich mich wenden?

Voraussetzung ist eine attestierte körperliche Schwerbehinderung. Das jeweilige Integrationsamt ist in der Regel für die Kostenbewilligung zuständig. Auch der Integrationsfachdienst (IFD) ist jederzeit der richtige Ansprechpartner.

Übrigens: Der IFD der obw vermittelt nicht automatisch Arbeitsassistenz-Dienste der obw. Unser IFD ist zur Neutralität verpflichtet. Der Kunde / die Kundin wählt den Dienstleister nach eigenen Kriterien aus.

Derzeit bieten wir an verschiedenen Orten in Ostfriesland Arbeitsassistenzen an. Entscheidend ist der Arbeitsort des Kunden/ der Kundin. Im diesem Einzugsgebiet sollte auch die Arbeitsassistenz ihren Wohnort haben – schon allein aus ökologischen und ökonomischen Gründen.

Wie wird man Arbeitsassistenz?

Kennst du jemanden, der gerne einer sinnvollen Tätigkeit in Teilzeit nachgehen möchte? Dann wäre die Beschäftigung als Arbeitsassistenz vielleicht die richtige Aufgabe. Unsere Arbeitsassistenzen sind „Quereinsteiger“.  Das sollte man mitbringen:

  • Die Fähigkeit sich auf eine andere Person – in diesem Fall auf einen Menschen mit Beeinträchtigung – und dessen arbeitsbezogenen Wünsche und Bedürfnisse einzulassen.
  • Die Fähigkeit zu erkennen, wann Assistenz gefragt ist und wann Zurückhaltung und dementsprechend unaufdringlich zu handeln ist.

Aus unserer Erfahrung werden in relativ kurzer Zeit Kunde/Kundin und Arbeitsassistenz ein eingespieltes, sehr gut aufeinander abgestimmtes Team. Das ist eine Bereicherung für beide Seiten. Die Arbeitsassistenz ist eine wichtige Aufgabe, damit Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung ihren selbstgewählten Beruf (weiterhin) ausüben können.

Für weitere Informationen – sowohl Leistungsberechtigte als auch für Interessenten, die sich vorstellen können als Arbeitsassistenz oder in anderen Assistenz-Bereichen zu arbeiten, steht Frau Friederike Schrumpf (Teilhabeleiterin Assistenz/Freizeit) unter 04921 – 94 88 402  oder E-Mail: f.schrumpf@obw-emden.de zur Verfügung

Wir bieten eine Vielzahl an Assistenz-Leistungen – hierzu findest du weitere Informationen auf unserer Homepage oder in verschiedenen Blogbeiträgen.